Eine Reiserücktrittsverischerung greift nur, wenn man aus persönlichen Gründen (z.b. Krankheit oder Todesfall in der Familie) die Reise nicht antreten kann. Bei einem Einreiseverbot, einer Reisewarnung für das jeweilige Land oder ähnliches hilft die Versicherung leider nicht. Daher bringt eine Reiserücktrifftsversicherung in Hinblick auf die Corona-Pandemie leider nichts.